Das Mahnverfahren ist die schnellste und kostengünstigste Art, um für eine Geldforderung eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung zu erhalten. Anträge hierzu können aber nicht bei dem Amtsgericht Leverkusen gestellt werden.

Wer als Antragsteller eines Mahnverfahrens seinen Wohnsitz im Oberlandesgerichtsbezirk Köln, hierzu gehört auch das Amtsgericht Leverkusen, hat, muss den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bei dem Amtsgericht Euskirchen externer Link, öffnet neues Browserfenster stellen.

Formulare und weitere Hinweise, erhalten Sie unter:

www.mahnverfahren.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster