Der Eil- und Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Leverkusen und aller anderen rechtsrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergisch Gladbach, Gummersbach, Wermelskirchen und Wipperfürth) wurde zum 01. April 2020 bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach zentralisiert.

Für die Erledigung aller unaufschiebbaren Rechtshandlungen außerhalb der regulären Dienstzeiten der Gerichte ist nunmehr täglich im Zeitraum zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr ausschließlich das Amtsgericht Bergisch Gladbach zuständig, an welches alle Anträge und Eingaben zu richten sind, die den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffen.
Hierzu wurde eine zentrale Faxnummer unter 02204 9529180 eingerichtet.

Zudem besteht, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger,  in unaufschiebbaren Eilfällen die Möglichkeit, samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend und Silvester) in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr die Möglichkeit zur Vorsprache.

Die im Eil- und Bereitschaftsdienst zu bewältigenden Aufgaben sind vielfältig und zugleich von erheblicher Grundrechtsrelevanz. Es handelt sich zumeist um Not- und Gefahrensituationen in denen kurzfristig eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden muss. Nicht nur zur Gewährleistung einer hohen Effektivität, sondern zugleich im Hinblick auf den Inhalt und die Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen ist eine Spezialisierung erforderlich. Durch die Zentralisierung und Spezialisierung wird die Neuregelung den hohen qualitativen Anforderungen und der Bedeutung des Eil- und Bereitschaftsdienstes für die Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gerecht. Zugleich liegt sie auch im Interesse der Behörden und Einrichtungen mit denen die Gerichte zusammenarbeiten. Die Schaffung einheitlicher Standards und die Benennung einer geringeren Anzahl fester Ansprechpartner tragen zu einem reibungslosen und für alle Beteiligten verlässlichen Ablauf bei.