Wegweiser im Gericht Quelle: Amtsgericht Leverkusen

Hier finden Sie den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Leverkusen.

Geschäftsverteilungspläne regeln die Zuständigkeit zur Wahrnehmung der einzelnen gerichtlichen Aufgaben.

Ein wesentliches Prinzip unseres Rechtsystems ist der Grundsatz des so genannten "gesetzlichen Richters" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Dieser Grundsatz besagt, dass für jedes Verfahren schon vorher feststehen muss, von welchen Richtern oder Rechtspflegern es bearbeitet wird. Deswegen hat jedes Gericht einen Geschäftsverteilungsplan, mit dem bereits im Voraus bestimmt wird, welche Person für welches Verfahren zuständig ist. Er wird meist am Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr aufgestellt und im laufenden Jahr durch Beschlüsse des Gerichtspräsidiums oder durch die Behördenleitung ergänzt.

Der nachfolgende Geschäftsverteilungsplan kann deswegen durch aktuelle Regelungen überholt sein. Maßgeblich ist deswegen allein der in der Gerichtsverwaltung ausliegende aktuelle Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

Wer diese einsehen möchte oder Informationen zur früheren Geschäftsverteilung wünscht, wendet sich bitte an die Verwaltungsgeschäftsstelle.