Eingang mit Zugangskontrolle Quelle: Amtsgericht Leverkusen

Die Sicherheitslage gebietet es seit mehreren Jahren, auch in den Eingangsbereichen des Amtsgerichts Leverkusen Sicherheitskontrollen durchzuführen. Besucher müssen daher je nach Besucherandrang unter Umständen mit Zeitverzögerungen beim Einlass rechnen. Jeder, der das Amtsgericht Leverkusen betreten will, muss sich mit gültigen Dokumenten ausweisen. Eine nachfolgende Durchsuchung, ähnlich der Kontrollen an Flughäfen, ist unumgänglich. Diese Kontrollen dienen schließlich auch Ihrer Sicherheit.

Gefährliche Gegenstände (hierzu zählen jede Art von Waffe, Messer oder andere Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet sind) werden durch die Mitarbeiter der Wachtmeisterei in Verwahrung genommen. Weigert sich ein Besucher, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt zu dem Justizgebäude verwehrt. Die dem Besucher unter Umständen daraus erwachsenden Nachteile sind von ihm selbst zu vertreten.

Besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, erfolgt eine Sicherstellung der Gegenstände und Anzeigeerstattung an das Polizeipräsidium. Es ist daher im Interesse aller Besucher des Amtsgerichts keine gefährlichen Gegenstände in die Behörde zu verbringen.

Erfahrungsgemäß kommt es bei dem Besuch von Schulklassen wegen der erforderlichen Kontrolle der mitgeführten Gegenstände zu Verzögerungen beim Einlass. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn eintreffen und möglichst nur die für die Gerichtsverhandlung erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.