Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen:

Eine Übermittlung per E-Mail an das Amtsgericht Leverkusen kann nur dazu genutzt werden, informelle Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können auf diesem Wege keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren rechtswirksam übersandt werden.

In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn dies durch Rechtsverordnung bestimmt ist, wobei die Zulassung der elektronischen Form auf einzelne Gerichte, bestimmte Arten der Übermittlung elektronischer Daten oder einzelne Arten von Verfahren beschränkt sein kann (vgl. unter anderem § 130a Abs. 2 ZPO, § 55a Abs. 1 VwGO, § 52a Abs. 1 FGO, § 65a Abs. 1 SGG, § 46b Abs. 2 ArbGG, § 41a Abs. 2 StPO, § 110a Abs. 2 OWiG).

Ob und wie der Versand von elektronischen Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen möglich ist, ergibt sich aus den zentralen Internetseiten der Justiz in Nordrhein-Westfalen zu den Themen

  • Elektronischer Rechtsverkehr  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
    Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können und wo dieser bereits eröffnet ist.

  • Online-Verfahren externer_Link 
    Hier erfahren Sie, in welchen Verfahren eine rechtswirksame Übermittlung elektronischer Daten möglich ist.