Reguläre Sprech- und Öffnungszeiten

Kontaktsymbole Quelle: Justiz NRW

Servicezeiten: Montags bis Freitags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Persönliches Vorsprechen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung.
Nutzen Sie die Terminbuchung online über den obigen Button auf unserer Homepage oder unter:
www.justiztermine.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster 

Eine Terminvereinbarung kann auch telefonisch erfolgen unter: 02171 491-0

Die Entgegennahme von Eilanträgen ist während der gesamten Servicezeit möglich.

An öffentlichen Verhandlungen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten teilgenommen werden.

Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Öffnungszeiten

Außerhalb der oben genannten Zeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die rechtsrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth) eingerichtet.

Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach gestellt werden.

  • Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat hierfür folgenden Sprechzeiten:

    Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester)
    von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

  • Das Amtsgericht Bergisch Gladbach ist erreichbar unter:

    Amtsgericht Bergisch Gladbach
    Schloßstraße 21
    51429 Bergisch Gladbach

    Telefax: 02204 9529180
    Telefon: 02204 9529100

  • weitere Informationen zum Kontakt auch im Internetauftritt des Amtsgerichts Bergisch Gladbach externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab