
Servicezeiten: Montags bis Freitags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Persönliches Vorsprechen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung.
Nutzen Sie die Terminbuchung online über den obigen Button auf unserer Homepage oder unter:
www.justiztermine.nrw.de
Eine Terminvereinbarung kann auch telefonisch erfolgen unter: 02171 491-0
Die Entgegennahme von Eilanträgen ist während der gesamten Servicezeit möglich.
An öffentlichen Verhandlungen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten teilgenommen werden.
Außerhalb der oben genannten Zeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die rechtsrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth) eingerichtet.
Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach gestellt werden.
- Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat hierfür folgenden Sprechzeiten:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester)
von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr - Das Amtsgericht Bergisch Gladbach ist erreichbar unter:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Schloßstraße 21
51429 Bergisch Gladbach
Telefax: 02204 9529180
Telefon: 02204 9529100 - weitere Informationen zum Kontakt auch im Internetauftritt des Amtsgerichts Bergisch Gladbach