Zu den Aufgaben der Verwaltungsabteilung gehören insbesondere:
- Personalverwaltung,
- Geschäftsverteilung (mit Ausnahme der Richterinnen und Richter),
- Arbeitsorganisation (Regelung von Arbeitsabläufen),
- Gebäudeverwaltung,
- Einrichtung von Arbeitsplätzen und deren Ausstattung.
Die Verwaltungsaufgaben tragen wesentlich zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Rechtsprechung bei. Insbesondere die Personalverwaltung und die Beschaffung der erforderlichen Arbeitsmittel sind insoweit hervorzuheben.
Dem Amtsgericht steht als Behördenleiter oder Behördenleiterin je nach Größe des Gerichts ein Direktor bzw. eine Direktorin oder ein Präsident bzw. eine Präsidentin vor.
Wie fast überall obliegt die Verwaltung des Gerichts der Abteilung 1.