Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung stets erforderlich (Ausnahme: Eilanträge).

Für folgende Dienstleistungen ist ab sofort eine Terminbuchung online unter www.justiztermine.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster oder über den obigen Button auf unserer Homepage möglich:

  • Antrag auf Beratungshilfe für einen Rechtsanwalt
  • Bürgerservice-Grundbuch (Anträge auf Einsicht in die Grundakte, Grundbuchberichtigungsverfahren oder allgemeine Auskünfte rund um das Grundbuch).  
  • Erbausschlagung
  • Erbschein
  • Testamentsrückgabe
  • Testamentsverwahrung
  • Kirchenaustritt
  • Hinterlegung
  • Zwangsversteigerung – Einsichtnahme in das Gutachten

Anträge auf Testamentseröffnung werden derzeit nur im schriftlichen Verfahren bearbeitet.

Grundbuchauszüge werden derzeit nur auf schriftlichen Antrag (per Post oder per Fax an 02171 491-599) erteilt. Bei evtl. Rückfragen dazu wenden Sie sich an den Bürgerservice Grundbuch unter der Rufnummer 02171 491-504.

In allen übrigen Angelegenheiten vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin über die zentrale Rufnummer 02171 491-0.