Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung stets erforderlich (Ausnahme: Eilanträge).
Für folgende Dienstleistungen ist ab sofort eine Terminbuchung online unter www.justiztermine.nrw.de oder über den obigen Button auf unserer Homepage möglich:
- Antrag auf Beratungshilfe für einen Rechtsanwalt
- Bürgerservice-Grundbuch (Anträge auf Einsicht in die Grundakte, Grundbuchberichtigungsverfahren oder allgemeine Auskünfte rund um das Grundbuch).
- Erbausschlagung
- Erbschein
- Testamentsrückgabe
- Testamentsverwahrung
- Kirchenaustritt
- Hinterlegung
- Zwangsversteigerung – Einsichtnahme in das Gutachten
Anträge auf Testamentseröffnung werden derzeit nur im schriftlichen Verfahren bearbeitet.
Grundbuchauszüge werden derzeit nur auf schriftlichen Antrag (per Post oder per Fax an 02171 491-599) erteilt. Bei evtl. Rückfragen dazu wenden Sie sich an den Bürgerservice Grundbuch unter der Rufnummer 02171 491-504.
In allen übrigen Angelegenheiten vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin über die zentrale Rufnummer 02171 491-0.