
Rechnungen des Amtsgerichts Leverkusen werden durch die Zentrale Zahlstelle Justiz mit Sitz in Hamm eingezogen. Bei Zahlungen an die Zentrale Zahlstelle Justiz geben Sie bitte das auf der Rechnung ersichtliche Kassenzeichen an.
Die unten genannte Bankverbindung des Gerichts sollten Sie deswegen nur nutzen, wenn Sie von uns zur unmittelbaren Zahlung an das Amtsgericht Leverkusen aufgefordert werden und keine Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz vorliegt.
Weitere Hinweise zum weiteren Zahlungsverkehr, insbesondere zu möglichen Bareinzahlungen, erhalten Sie auch in der Rubrik Zahlstelle.
Bankverbindung des Amtsgerichts Leverkusen
Für unmittelbare Überweisungen an das Amtsgericht Leverkusen - mit Ausnahme von Bietsicherheiten in Zwangsversteigerungsverfahren und in Hinterlegungssachen - benutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
Empfänger: Amtsgericht Leverkusen
IBAN: DE15 3701 0050 0011 3955 06
BIC: PBNKDEFF
Konto-Nummer: 113 955 06
bei der Postbank Köln, BLZ: 370 10 050
Als Verwendungszweck geben Sie bitte stets das jeweilige Aktenzeichen an!
Bankverbindung für Versteigerungssachen
Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justiz
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC: WELADEDD
Konto-Nummer: 147 481 6
bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) BLZ 300 500 00
Als Verwendungszweck geben Sie an
1. den Namen des Amtsgerichts: AG Leverkusen
2. das Geschäftszeichen des Verfahrens: 42 K ...
3. das Stichwort: Bietsicherheit
4. den Tag des Versteigerungstermins
Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise für Bietinteressenten.
Bankverbindung für Hinterlegungen
Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justiz
IBAN: DE57 4400 0000 0041 0015 10
BIC: MARKDEF1440
Konto-Nummer: 410 015 10
bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Dortmund, BLZ 440 000 00
Als Verwendungszweck geben Sie an
1. den Namen des Amtsgerichts: AG Leverkusen
2. das Geschäftszeichen des Verfahrens: 18 HL ...
Zahlungen mit elektronischer Kostenmarke
Für Gerichtskostenvorschüsse, Kosten in Justizverwaltungsangelegenheiten und bestimmte Geldbeträgen gemäß § 1 Abs.1 und § 18 der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO) besteht zudem die Möglichkeit der Zahlung mit Kostenmarken, die früher einer Briefmarke ähnlich waren.
Sie werden heute als sog. elektronische Kostenmarke hier zum Erwerb angeboten.